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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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1. Allgemeine Bedingungen |
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die Vermittlung von Reisen durch uns gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns. Es wird
festgelegt durch § 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung. Für die
Beförderungs- und Reiseverträge gelten die Tarif-, Beförderungs- und
Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die wir
Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen. In den Ausnahmefällen, in denen wir
eine Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchführen, regelt sich
das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns nach § § 651 a ff BGB.
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2. Abschluß des Vermittlungsvertrages |
| Mit
der Anmeldung bietet der Kunde AMONDO den Abschluß eines
Reisevermittlungs-vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung
durch AMONDO beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung
über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder AMONDO ein
verbindliches Angebot auf Abschluß eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit
Absenden des Buchungsauftrages. AMONDO behält sich die Annahme vor, die sie
mit Absenden der Buchungsbe-stätigung/Rechnung an den Kunden erklärt.
Enthält die Reiseanmeldung von AMONDO für den Reisenden unzumutbare
Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb
von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären.
Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich. |
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3. Bezahlung / Lieferung |
Mit
Vertragsabschluß kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf
den Reisepreis angerechnet wird.
Weitere Zahlungen werden zu den
vereinbarten Terminen, die Restzahlung, spätestens mit Aushändigung oder
Zugang der Reiseunterlagen fällig.
Bei kurzfristigen Anmeldungen ist
der Gesamtpreis sofort fällig. Bei verspätetem oder unvollständigem
Zahlungseingang können wir die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden
kostenpflichtig stornieren.
Wir behalten uns vor, die
Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am
Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr von bis zu
25,- €, zzgl. zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet
werden.
Werden die Dokumente von uns an den
Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr.
Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung selbst tragen.
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4. Rücktritt durch den Kunden / Umbuchung |
| Der
Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom
Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger. Den Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Soweit im Einzelfall
nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf
Rücktrittsgebühren:
Vermittlung von Linienflügen
a) zu den veröffentlichten Normaltarifen: die von der jeweiligen
Fluggesellschaft erhobene Gebühr, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 25,- €
b) zu Sondertarifen
 | vor Flugscheinausstellung
50,- € p.Person |
 | nach Flugscheinausstellung
75,- € p. Person |
c) Vermittlung von
Charterflügen: Stornokosten richten sich nach den Bedingungen des
Veranstalters oder der Fluggesellschaft.
andere Leistungen
a) Hotels
 | bis 7 Tage vor Reiseantritt
25,- € pro Hotel/Buchung |
 | ab 7 Tage vor Reiseantritt
25,- € +1 Übernachtung |
 | bei Nichtantritt der Leistung
100 % |
b) Mietwagen
 | bis 7 Tage vor Reiseantritt
25,- € pro Buchung |
 | ab 7 Tage vor Reiseantritt
40,-€ pro Buchung |
bei Eigenveranstaltungen
 | bis 31 Tage vor Abflug 125,-
€ p. Person |
 | 30-15 Tage vor Abflug 25 %
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 | 14-07 Tage vor Abflug 50 %
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 | 06 Tage bis Abflug 80 %
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Umbuchungen
Wir behalten uns grundsätzlich
vor, Ihnen alle uns bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung
gestellten Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 25,- € p.Person in
Rechnung zu stellen. |
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5. Leistungs- und Preisänderung |
Aus
wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von
Flügen, von Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung,
bzw. Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder
Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der
Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind
aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den
Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung
erfolgte Änderungen der Reiseleistungen. In diesen Fällen ist der Anmeldende
nicht berechtigt kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein
Ersatzanspruch gegen uns
für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden.Sollte es sich
bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge,- bzw. Linienflüge zu
Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger die Preise jederzeit an
geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine
Preiserhöhung zur Folge haben, sind wir berechtigt, diese an den Kunden
weiterzuleiten. Für den Fall, daß die Preiserhöhung 10% übersteigt, steht
dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. |
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6. Haftung |
| Wir
haften dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im
Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch nicht für
die Erbringung der Leistungen, die dem Leistungsträger obliegen. Zwischen
dem Anmeldenden und dem Leistungsträger sind wir ausschließlich als
Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung des
Leistungsträgers. Folglich haften wir nur in den unter 7. festgelegten
Fällen als Veranstalter im Sinne §§ 651a ff BGB. Wir haften nicht für
leichte Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen.
Auskünfte aller Art erfolgen
nach bestem Wissen und ohne Gewähr. |
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7. Haftung bei Reisevertrag |
Abweichend von Nr. 6 haften
wir in den Fällen, in denen wir als Reiseveranstalter gelten:
 | für die gewissenhafte Reisevorbereitung
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 | für die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger
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 | für die Richtigkeit der beschriebenen
Leistungen.
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 | für die Unterrichtung über erhebliche
Änderungen von Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung.
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Sofern es sich um Erfüllungsgehilfen
handelt, haften wir im Falle eines Verschuldens nur dann, wenn auch nach den
am Leistungsort geltenden Vorschriften eine Verletzung von
Sorgfaltspflichten durch diese Personen gegeben wäre. Wir haften nicht für
leichte Fahrlässigkeiten, sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte
Handlungen der Erfüllungsgehilfen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise
besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort.
Eine Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen im Falle der
Beeinträchtigung oder des Ausfalls der Reise durch höhere Gewalt und
sonstige, von uns nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden
Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Haftung bleibt auch dann
ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, wir
aber in der Lage sind, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu
erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht
wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde
eine Herabsetzung verlangen, wenn:
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a) trotz
vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist
oder
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b) die
Leistung aus Gründen, die weder wir noch der mit der Erbringung
der Leistung beauftragte Unternehmer zu verantworten hat, nicht oder
nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann.
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Der Kunde kann die Aufhebung des
Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und Ihm
nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar
ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde den Anspruch auf
Rückführung. Er schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Ihn nicht gänzlich wertlos waren.
Der Kunde hat neben dem Anspruch auf
Wandlung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der
Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt.
c) Die Angaben in der Flugdatenbank
beruhen auf den Angaben der Fluggesellschaften, bzw.Anbieter der Flüge.
Sie stellen keine Zusicherung von AMONDO dar.
d) Wir haften nicht für die
tatsächliche Verfügbarkeit der in der Flugdatenbank enthaltenen Termine,
Routen und Preise. Die gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder
unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels-und
branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten.Insoweit ist die Haftung
für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beschränkt.
e) Die vertragliche Haftung von
AMONDO als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, unbeschadet der
Regelung in Ziff.4 a) und b) in jedem Fall, für jedwede Schäden des
Kunden, die nicht Körperschäden sind auf den dreifachen Wert der
vermittelten Flug.-Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des
Kunden von AMONDO weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde oder AMONDO für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens
eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Etwaige bei der Reise aufgetretene Mängel
sind innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Monat nach dem vertraglich
vereinbarten Ende der Reise bei uns geltend zu machen.
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8. Paß-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
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Jeder
Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und
ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Paß-, und
Visabestimmungen selbst verantwortlich.
Sofern es uns möglich ist, werden wir den Kunden über wichtige Änderungen
der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor
Antritt der Reise informieren.
Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen wir nicht. Wir haften
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende /Reisende uns
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu
vertreten haben. |
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9. Unwirksamkeit |
| Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vetrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des
vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Die
Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. |
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10. Gerichtsstand |
| Der Anmeldende/Reisende
kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist deren Wohnsitz
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder
Personen, die nach Abschluß des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des
Reisevermittlers maßgebend. |
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